Privates Gymnasium auf Schloss Buldern
Das Schloss Buldern, Stammsitz der Barone von Romberg, ist nun Residenz von rund 200 Schülerinnen und Schülern des Internats Schloss Buldern. Neben dem Internat ist im Wasserschloss ein staatlich anerkanntes privates Gymnasium unterbracht.
Das private Gymnasium bietet für die Schülerinnen und Schüler optimale Bedingungen, um die schulische Laufbahn erfolgreich abzuschließen. Der Schlüssel zum Erfolg ist dabei die intensive und individuelle Betreuung. Dem privaten Gymnasium auf Schloss Buldern steht eine deutlich höhere Anzahl an Lehrern zur Verfügung als an vergleichbaren öffentlichen Schulen. Durch die sich daraus ergebenden kleinen Klassen und Kurse von sieben bis zwölf Schülern sind auch für die Lehrer die Erfolgserlebnisse direkt zu erkennen und sorgen so nicht nur bei den Schülern sondern auch bei den Lehrern für eine höhere Motivation.
Bei sich abzeichnenden Schwierigkeiten reagieren die Lehrer frühzeitig und gezielt. Für jedes Schulfach werden zudem Nachhilfestunden angeboten und Kinder mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche können an speziellen Förderkursen teilnehmen. Auf dem privaten Gymnasium auf Schloss Buldern wird den Schülerinnen und Schülern eine größtmögliche Kurs-Wahlfreiheit in der Oberstufe ermöglicht. Somit wird gewährleistet, dass sie die Fächer belegen können, für die sie sich wirklich interessieren.
Die Voraussetzungen, um auf das private Gymnasium aufgenommen zu werden, sind wie folgt:
In das Gymnasium können aufgenommen werden:
- Schüler/innen der Grundschule nach der Klasse 4 - 5
- Schüler/innen der Realschule nach der Klasse 5 - 6
- Schüler/innen aller anderen Gymnasien in alle Klassen
In das Aufbaugymnasium können aufgenommen werden:
- Schüler/innen der Hauptschule nach Klasse 6 oder 7
- Schüler/innen anderer Gymnasien in alle Klassen. Unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn sie Französisch oder Latein als erste Fremdsprache hatten
- In Ausnahmefällen auch Realschüler/innen aller Klassen
In die Oberstufe können aufgenommen werden:
- Alle Schüler/innen anderer Gymnasien
- Real- und Hauptschüler/innen mit dem Qualifikations-
vermerk für die Oberstufe des Gymnasiums